AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
alliT GmbH
Technologiepark 17, 4320 Perg, Österreich
FN316864b, Landesgericht Linz
Stand: 29.09.2017

1. Allgemeines

1.1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgendem kurz „AGB“ genannt) gelten für alle Leistungen, welche die alliT GmbH, Technologiepark 17, 4320 Perg, FN316864b beim LG Linz (im folgendem kurz „alliT“ genannt) gegenüber dem Kunden erbringt.

Nachstehende Bedingungen liegen unseren sämtlichen Lieferungen und Leistungen zugrunde und bilden einen inkorporierten Bestandteil der abgeschlossenen Verträge.

Der Kunde hat die Vertragsunterlagen eingesehen und ist mit den darin enthaltenen Bestimmungen einverstanden. Der Kunde akzeptiert die AGB der alliT durch die von ihm durchgeführte Auftragserteilung (schriftlich, fernschriftlich, per E-Mail oder mittels Telefax).

Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die zu diesen Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen im Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann, und in welcher Form uns diese zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer vorangehenden ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gegenüber Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gilt keinesfalls als Zustimmung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der alliT gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigen Verträgen nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich alliT diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

1.2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertragsverhältnis zwischen der alliT und dem Kunden kommt stets mit dem Inhalt unserer schriftlichen, fernschriftlichen, per E-Mail oder mittels Telefax aufgegebenen Auftragsbestätigung zustande. Änderungen jedweder Art werden für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich, fernschriftlich, per E-Mail oder mittels Telefax bestätigen. Das Angebot sowie die Leistungsbeschreibung (Leistungsvereinbarung) unterliegen bereits den jeweils gültigen AGB.

Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer oder ähnliches gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung.

Die alliT GmbH behält sich das Recht vor, erst nach Zahlungseingang auf ihr Konto mit der Leistungserbringung zu beginnen.

1.3. Änderungen der ABG

Änderungen der AGB können von der alliT vorgenommen werden. Sie sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist unter www.allit.at abrufbar.

Sollte(n) die Änderung(en) den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, wird eine Kundmachung der neuen AGB erfolgen. Die alliT wird den Kunden über die Änderung der AGB informieren. Dies kann per E-Mail oder im Zuge einer periodischen Rechnung als Zusatz oder Aufdruck erfolgen.

2. Leistungen der alliT

2.1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absenden einer schriftlichen, fernschriftlichen, per E-Mail oder mittels Telefax aufgegebenen Auftragsbestätigung als geschlossen. Bei Outsourcingvereinbarungen bedarf es zusätzlich der Unterschrift des Leistungsempfängers auf der Outsourcingvereinbarung.

2.2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung und der darauf beziehenden schriftlichen, fernschriftlichen, per E-Mail oder mittels Telefax aufgegebenen Auftragsbestätigung.

2.3. Bereitstellung der Leistungen

Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt an dem zwischen den zwei Vertragspartnern vereinbarten Zeitpunkt bzw. in dem vereinbarten Zeitraum. Der Zeitpunkt bzw. Zeitraum ist in der Leistungsvereinbarung festgesetzt.

Die alliT trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Leistungsqualität gewährleistet wird. Geringfügige Lieferfristenüberschreitungen und Qualitätsunterschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadensersatzanspruch oder Rücktrittsrecht zusteht. Es wird keine Produkthaftung Dritter übernommen.

2.4. Lieferbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab dem Lager der alliT GmbH bzw. bei Direktlieferungen ab Lieferantenlager. Transportkosten und Transportrisiko sowie Gefahr und Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Als Lieferung gilt die Abfertigung der Ware im Lager.

3. Entgelte und Zahlungsbedingungen

3.1. Gültige Entgelte

Die Preise für die Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach allfälligen hiervon abweichenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner.

Wie in 2.4 angeführt, gelten die Preise ab Lager. Entgelt-Regelung zu Verpackungen und ähnliches wie in 2.4.

Die angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Änderung der Entgelte

Änderungen der Konditionen können vorgenommen werden, wenn sich die den diesbezüglichen Leistungen zugrunde liegenden Kosten verändern. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, die die Kalkulation der Preise beeinflussen. Die alliT GmbH behält sich das Recht einer Indexanpassung vor.

3.3. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Outsourcingvereinbarungen wird das monatliche Entgelt nach in der Leistungsvereinbarung angegebenen Zeitintervallen im Voraus von uns in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug fällig.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

Bei Zahlungsverzug sind vom Auftraggeber Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz von 9,2 % über dem Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten (§ 456 UGB). Ferner hat der im Zahlungsverzug befindliche Besteller sämtliche Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung insbesondere Anwaltskosten nach den autonomen Honorarrichtlinien (AHR), subsidiär nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu bezahlen. Der Besteller ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche gegen unsere Forderungen aufzurechnen.

Die Einhaltung der Zahlungsbedingungen bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung. Wird die Zahlungsfrist überschritten erfolgt eine Mahnung. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die alliT die laufenden Arbeiten bzw. Leistungen unverzüglich einzustellen ohne dass der Auftraggeber den Einwand der „Unzeit“ erheben könnte oder aufgrund der Einstellung der Arbeiten bzw. Leistungen Schadensersatzansprüche geltend machen könnte.

3.4. Elektronische Rechnungslegung

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch übermittelt werden.

3.5. Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben. Andernfalls gilt die Forderung als akzeptiert.

4. Eigentumsvorbehalt

Es wird nur unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung samt Nebenforderungen im Eigentum der alliT GmbH. Der Besteller darf während der Zeit des aufrechten Eigentumsvorbehaltes hinsichtlich der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände keine Verfügung treffen, wodurch das Eigentum der alliT GmbH verletzt würde.

Zahlungsverzug berechtigt uns zur Rückholung der gelieferten Waren und zur sofortigen Auflösung des Vertrages. Rückholkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Bestellers. Eventuelle weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn über das Vermögen des Bestellers der Konkurs oder das Ausgleichsverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung des Konkurses aus Mangel an kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Gewährleistungspflicht

Die Gewährleistungsfrist beträgt die gegebene Herstellergarantie ab Übergabe.

5.2. Mängel und Beweislast

Die Gewährleistung für auftretende Mängel von Leistungen aus Serviceverträgen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Etwaige Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der Leistung schriftlich anzuzeigen, berechtigen den Besteller jedoch nicht dazu seine Zahlungen einzustellen. Die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe des Leistungsgegenstandes vorgelegen ist, trifft den Erwerber, wenn der Mangel 6 Monate nach der Übergabe hervorkommt.

6. Outsourcingvereinbarungen

6.1. Vertragsdauer

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug der vertragsgegenständlichen Leistungen sind auf unbestimmte Zeit oder die in den Einzelvereinbarungen vereinbarte bestimmte Zeit geschlossen.

6.2. Mahnung und Kündigung

Unterlässt es der Besteller bei Outsourcingvereinbarungen trotz gehöriger Mahnung innerhalb der in dieser gesetzten Nachfrist die fälligen Kosten zu bezahlen, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag einseitig aufzulösen. Unberührt bleibt unser Recht auf Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

6.3. Entgeltanspruch und Schadensersatz bei vorzeitiger Auflösung

Tritt der Fall wie im Absatz 6.2 beschrieben ein, besteht für die alliT weiterhin Anspruch auf Entgelt bzw. Schadensersatz für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin.

7. Schadenersatz und Produkthaftung

Die Haftung für alle Schäden, die der Besteller erleidet, wird für leicht fahrlässiges und schlicht grob fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Leistungen aus Outsourcingvereinbarungen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, entgangene Gewinne, etc. wird ausgeschlossen. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, die ein Unternehmer erleidet, wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen.

Für Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung der vertraglichen Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die alliT GmbH nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

Der Besteller ist verpflichtet, diese Freizeichnungsklausel einschließlich der Verpflichtung, die Freizeichnungsklauseln wieder an die nächsten Vertragspartner zu überbinden, mit seinen Abnehmern zu vereinbaren. Die Haftung für Regressansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz wird ausgeschlossen.

8. Zession und Aufrechnung

Der Besteller kann seine Forderungen gegen uns nur nach unserer schriftlichen Zustimmung abtreten. Wir sind berechtigt, jederzeit unsere Forderungen gegen Forderungen des Bestellers aufzurechnen.

9. Weitere Bestimmungen

9.1. Recht

Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellen Recht. Das UN-Kaufrecht (BGBl. 1988/96) ist aber nicht anzuwenden.

9.2. Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Linz vereinbart; wir sind aber berechtigt, Klagen aus dem Vertrag auch bei jenem Gericht einzubringen, das nach den, für den Staat in dem der Besteller seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, maßgeblichen Rechtsvorschriften hierfür sachlich und örtlich zuständig ist.

9.3. Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages und sonstiger vertraglichen Bestandsteile müssen in schriftlicher, fernschriftlicher Form, per E-Mail oder mittels Telefax erfolgen, mündliche Absprachen sind ungültig.

9.4. Änderungen von Name oder Adresse

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift der alliT umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Selbiges gilt für elektronische Erklärungen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.

9.5. Schutz von Plänen und Unterlagen/Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden. Als Vertragspartner verpflichten Sie sich im Übrigen zur Geheimhaltung des aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.